Update vom 12.07.2024
Information über den aktuellen Sachstand basierend auf den Mailverkehr mit der Stadtverwaltung
„Auf unsere Nachfrage, wie weit die Verwaltung der Stadt Köln mit dem Gutachten und/oder der Ausschreibung ist bzw. welchen Fortschritt es allgemein gibt, antwortete der verantwortliche Bereich im Dezernat für Verkehr und Mobilität (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau). Wir wurden im Juli informiert, dass die Verwaltung nach den Sommerferien die politischen Gremien über den aktuellen Sachstand zur weiteren Vorgehensweise berichten wird. Bereits vorher wurde uns berichtet, dass ein externes Ingenieurbüro mit der Erstellung der Vergabeunterlagen beauftragt und Abstimmungen mit dem Rechtsamt zur Totalunternehmervergabe geführt wurden und die Beschlussvorlage, die nach den Sommerferien in die politischen Gremien eingebracht wird, in Erarbeitung ist.“
Quellengrundlage: Mailverkehr mit Sonja Rode der Stadt Köln
Update vom 19.04.2024
Niehler Hafenbrücke – Statement der Stadt Köln
Am 19.03.2024 hat im Bezirksrathaus Nippes ein Gespräch bei der Bezirksbürgermeisterin, Frau Dr. Siebert mit Herrn Beigeordneten Egerer, der Amtsleiterin des Amtes für Brücken Tunnel und Stadtbahnbau, Frau Rode sowie weiteren Vertretern der Verwaltung mit dem Bürgerverein Niehl stattgefunden.
Seitens der Bezirksbürgermeisterin und der Vertreter*innen des Bürgervereins wurden die Bedeutung des gesperrten Verkehrsweges hervorgehoben:
– Fernradweg Eurovelo 15 (Rotterdam – Basel) mit großer touristischer Bedeutung insbesondere in den Sommermonaten
– Wichtige städtische Radpendlerroute von der Innenstadt zu den nördlich gelegenen Gewerbe- und Industriebetrieben (u.a. Ford)
– Radverkehrsroute von Niehl in die Innenstadt, da der Niehler Hafen eine sehr große Barriere darstellt
– Anbindung der „Niehler Auen“, als Naherholungsgebiet der angrenzenden Wohngebiete, die teilweise vom Rhein bzw. Grünbereichen abgegrenzt sind
Auf den großen Erfolg einer Petition bzw. Unterschriftenaktion wurde seitens des Bürgervereins hingewiesen. Dies unterstreicht aus Sicht des Bürgervereins die Bedeutung der Brücke und die Notwendigkeit für eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme zu sorgen. Herrn Egerer wurden die Unterschriften am Ende des Gespräches übergeben.
Seitens der Verwaltung wurde der aktuelle Sachstand bezüglich der am 18.10.2023 durch einen Schiffsanprall beschädigten Niehler Hafenbrücke dargelegt.
Nach ersten Notsicherungsmaßnahmen hat die Verwaltung ein Gutachten an ein einschlägig erfahrenes Fachbüro beauftragt.
Dabei wurden folgende Fragestellungen bearbeitet:
– Statische Betrachtung des geschädigten Bauwerks,
– Möglichkeiten einer provisorischen Inbetriebnahme
– Möglichkeiten einer Behelfsbrücke
– Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Zur Erstellung des Gutachtens wurden im Dezember und Januar weitere Untersuchungen und Vermessungen am Bauwerk durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen auf, dass das Bauwerk außergewöhnlich stark beschädigt und verformt ist.
Eine provisorische Inbetriebnahme (bis zu einer endgültigen Instandsetzung oder Erneuerung) wäre nach Einschätzung des Gutachters und auch des begleitenden Prüfstatikers nur unter Einhaltung weitgehender und kostenträchtiger Auflagen denkbar:
– Austausch beschädigter Bauteile,
– Verstärkungsmaßnahmen am Hauptträger,
– Reduzierung der Belastungen durch Nutzende auf ein sehr geringes Maß,
– Befristung der provisorischen Nutzung auf maximal 1 Jahr.
Eine erste Bewertung der Aspekte zeigt auf, dass mit einem außerordentlich großen Aufwand nur eine befristete, nicht alltagstaugliche Querung auf einer ca. 1m breiten Trasse möglich wäre. Ein Begegnungsverkehr bzw. ein höheres Verkehrsaufkommen erscheint damit nicht sicher abwickelbar.
Die Frage einer Behelfsbrücke wurde ebenfalls erörtert. Auf Grund der großen Spannweite von nahezu 100m gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten ein solches Bauwerk anzumieten. Die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen sind extrem aufwändig und kostenintensiv.
Eine erste grobe Schätzung geht davon aus, dass Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. Euro anfallen würden und sich weitere Kostenrisiken ergäben. Allein die erforderlichen Schiffstransporte und das Ein- oder Ausheben der schadhaften Brücke bzw. der Behelfsbrücke wurden mit jeweils 150.000 Euro veranschlagt. Da eine Behelfsbrücke dieser Größenordnung deutlich schwerer wäre als die heute bestehende Brücke, müssten mit großem Aufwand die Widerlager hergerichtet werden.
Weiteres Vorgehen:
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erneuerung der schadhaften Brücke in vorhandener Konstruktion und Geometrie mit stark beschleunigter Planung, Vergabe und Baudurchführung sinnvoll, da somit die angespannten Personalressourcen der Verwaltung sinnvoll und nachhaltig eingesetzt werden können, mit dem Ziel allen Nutzenden so schnell wie möglich ein dauerhaftes Bauwerk bzw. den Verkehrswerk zur Verfügung stellen zu können.
In Anbetracht der Tatsache, dass eine vollständige Regulierung des entstandenen Schadens inklusive evtl. Aufwände für Provisorien, Behelfslösungen etc. sehr schwierig sein dürfte bzw. ggf. einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang erfordert, ist die Konzentration auf eine Erneuerung der Brücke sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch unter Abwägung der finanziellen Risiken sinnvoll.
Um ein schnelles Vorgehen zu ermöglichen werden derzeit seitens der Verwaltung folgende Aspekte geprüft:
– Vorfinanzierung der entstehenden Kosten (ohne Zusage einer vollständigen Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung)
– Möglichkeiten die erforderlichen Entscheidungsprozesse zu beschleunigen (z.B. durch verkürzte Vorlagefristen bzw. Dringlichkeitsvorlagen)
– Abstimmung eines beschleunigten Vergabeverfahrens (z.B. Funktionalausschreibung bzw. ggf. TU-Vergabe)
– Optimierung der Bauabläufe durch Synergien zwischen Abbau des alten Bauwerks und Neubau bzw. Einhub der neuen Brücke
Dabei ist eine wesentliche Randbedingungen, dass die neue Brücke in bisheriger Geometrie erstellt wird, um z.B. die unbeschädigten Widerlager weiter nutzen zu können. Da der gesamte Brückenzug mit der heutigen Nettobreite von rd. 3,5m deutlich länger ist als die zu erneuernde Brücke, erscheint dies in der Abwägung zur Beschleunigung der Maßnahme sinnvoll zu sein.
Vorbehaltlich der o.g. Randbedingungen und beschleunigten Vorgehensweise ist es das Ziel der Verwaltung ein neues Bauwerk innerhalb von ca. 2 Jahren nach Eintritt des Schadensfalles zu erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Dipl.-Ing. Sonja Rode – Amtsleiterin
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Unsere Anmerkung zur Stellungnahme der Stadt Köln
An alle Unterstützer: innen,
Wir wollen anmerken, dass die Initiative zu dem Treffen vom Niehler Bürgerverein in enger Zusammenarbeit und Unterstützung der Bezirksbürgermeisterin Diana Siebert zustande kam.
Ebenso ist anzumerken, dass das Gespräch und die Kommunikation mit der Amtsleiterin Frau Rode und Ihres Kollegen Herrn Grimsehl gut und konstruktiv verlaufen ist und wir nicht das Gefühl hatten, dass unser Anliegen nicht ernst genommen wird.
Wir wollen betonen, dass es sich dabei um eine Stellungnahme des Amtes für Brücken Tunnel und Stadtbahnbau handelt und nicht aus der Feder des NBV stammt.
Der Text ist 1:1 aus der an uns gerichteten Emailantwort entnommen.
Es ist zusätzlich zu erwähnen, dass sich aus der Stellungnahme offene Fragen unsererseits ergeben haben, die wir Frau Rode und Ihrem Team weiterleiten.
Die Antwort werden wir der Seite des NBV zugänglich machen und euch informieren, sobald wir weitere Informationen bekommen.
Und zuletzt: Haltet das Thema hoch!
Sprecht es immer wieder an, und macht auch weiterhin darauf aufmerksam! Es zählt weiterhin jede Stimme!
Wir sind knapp an der 5000er Marke um das Thema erneut, diesmal über OpenPetition, dem Rat der Stadt Köln vorzulegen.
Start der Petition am 28.02.2024 durch den Niehler Bürgerverein e.V.
Petition : https://www.openpetition.de/petition/online/niehler-hafenbruecke-reparatur-jetzt
Seit Oktober 2023 ist die Brücke am Niehler Hafen aufgrund eines Schiffsunfalls gesperrt. Fußgehende und Radfahrende, zur Arbeit Pendelnde und Ausflügler können seitdem die Brücke nicht passieren. Dies stellt einen unhaltbaren Zustand dar.
Informationen zur Hafenbrücke – hier klicken
Wir fordern den Rat und die Verwaltung der Stadt Köln auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Brücke schnellstmöglich wieder in einen einsatzfähigen Zustand versetzt wird.
Der 18.10.2023 markiert einen schwarzen Tag für den Stadtteil Niehl.
An diesem Tag kollidierte ein einlaufendes Schiff mit der Brücke und beschädigte die für den Stadtteil aber auch für die Verkehrsinfrastruktur in Köln insgesamt wichtige Brücke schwer.
Seitdem ist sie für jeglichen Verkehr gesperrt. Ungewiss ist, ob die Brücke repariert oder komplett neu errichtet werden muss. Dieser Zustand ist unhaltbar! Die Furcht vor einer jahrelangen Sperrung ist groß. Der Rat und die Verwaltung der Stadt Köln muss sich dringend und vordergründig für eine zufriedenstellende und zeitnahe Lösung einsetzen, dass
- allein ca. 20200 Niehler Bürgerinnen und Bürger nicht mehr von dem attraktiven Naherholungsgebiet Rheinaue abgeschnitten werden,
- die zahlreichen Berufspendler, u.a. auch zu den FORD-Werken wieder eine sichere Möglichkeit haben, auch mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen und ebenso wie
- zur Arbeit oder in die Stadt Pendelnde und Ausflügler keine gefährlicheren Umwege durch das Niehler Hafen- und Industriegebiet oder die Boltensternstraße nehmen müssen,
- der überregionalen Bedeutung des über die Brücke führenden internationalen EUROVELO-Radweges gebührend Rechnung getragen wird und
- die in den Parkbuchten am Molenkopf rastenden LKW-Fahrer nicht länger von der Möglichkeit abgeschnitten sind, sich mit Dingen des täglichen Bedarfs einzudecken.
Quelle: www.openpetition.de – vielen Dank!